Vorläufige Bevollmächtigung für Lehramtsanwärter am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
Die Antragsformulare werden gesammelt im Kurs ausgefüllt und vom Lehrbeauftragten über den Schuldekan eingereicht.
Endgültige Bevollmächtigung nach Übernahme in den Staatsdienst, wenn ein Unterrichtsauftrag in Evang. Religionslehre vorliegt
Die endgültige Bevollmächtigung ist über den für den Dienstort zuständigen Schuldekan/die Schuldekanin zu beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie zusammengefasst alle Formulare und Anträge, die vom Dezenat 2 - "Kirche und Bildung" im Kontext des Religionsunterrichts veröffentlicht wurden.
Es fehlt noch die Zusammenstellung aller relevanten Formulare und Anträge. Wir sind noch dabei die vorhandenen zu überarbeiten und in die neuseten Dateiformate zu überführen.