Ermöglichung einer authentischen Begegnung mit der anderen Konfession
Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Konfessionen
Einüben von Toleranz und Akzeptanz gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit
Unterstützung der religiösen Sprachfähigkeit und beim Finden der eigenen Position und Bewusstsein der eigenen Konfession
Rahmenbedingungen
Dokumentation des mehrheitlich gefassten Beschlusses der gemeinsamen Fachkonferenz an der jeweiligen Schule
Einverständnis der Eltern muss eingeholt werden.
Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen.
Die Lerngruppe wird im jährlichen oder halbjährlichen Wechsel von einer Lehrkraft des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre unterrichtet.
Die Unterrichtsplanung und das Curriculum wird im Team (katholische und evangelische Lehrkraft) erstellt und dem/der Schuldekan*in vorgelegt. Basis bilden die Fachpläne für Evangelische und Katholische Religionslehre (s. Beispielcurricula)
Beantragung
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt.
Antrag der jeweiligen Schule über die Büros der zuständigen Schuldekan*innenbeider Konfessionen an den jeweiligen Evang. Oberkirchenrat (Karlsruhe bzw. Stuttgart) und das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg, bzw. das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg
die zuständigen Schuldekan*innen dokumentieren ihr Einvernehmen
Genehmigung erfolgt durch den OKR und die zuständigen Ordinariate
Fortsetzungsanträge bedürfen nur des Einvernehmens der zuständigen Schuldekan*innen