Konfessionelle Kooperation

Ziele

  • Ermöglichung einer authentischen Begegnung mit der anderen Konfession

  • Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Konfessionen

  • Einüben von Toleranz und Akzeptanz gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit

  • Unterstützung der religiösen Sprachfähigkeit und beim Finden der eigenen Position und Bewusstsein der eigenen Konfession



Rahmenbedingungen

  • Dokumentation des mehrheitlich gefassten Beschlusses der gemeinsamen Fachkonferenz an der jeweiligen Schule

  • Einverständnis der Eltern muss eingeholt werden.

  • Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen.

  • Die Lerngruppe wird im jährlichen oder halbjährlichen Wechsel von einer Lehrkraft des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre unterrichtet.

  • Die Unterrichtsplanung und das Curriculum wird im Team (katholische und evangelische Lehrkraft) erstellt und dem/der Schuldekan*in vorgelegt. Basis bilden die Fachpläne für Evangelische und Katholische Religionslehre (s. Beispielcurricula)

Beantragung

  • Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt.

  • Antrag der jeweiligen Schule über die Büros der zuständigen Schuldekan*innen beider Konfessionen an den jeweiligen Evang. Oberkirchenrat (Karlsruhe bzw. Stuttgart) und das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg, bzw. das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg

  • die zuständigen Schuldekan*innen dokumentieren ihr Einvernehmen

  • Genehmigung erfolgt durch den OKR und die zuständigen Ordinariate

  • Fortsetzungsanträge bedürfen nur des Einvernehmens der zuständigen Schuldekan*innen

Formulare und Downloads