Konfessionelle Kooperation
Ziele
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Ermöglichung einer authentischen Begegnung mit der anderen Konfession
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Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Konfessionen
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Einüben von Toleranz und Akzeptanz gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit
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Unterstützung der religiösen Sprachfähigkeit und beim Finden der eigenen Position und Bewusstsein der eigenen Konfession
Rahmenbedingungen
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Dokumentation des mehrheitlich gefassten Beschlusses der gemeinsamen Fachkonferenz an der jeweiligen Schule
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Einverständnis der Eltern muss eingeholt werden.
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Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen.
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Die Lerngruppe wird im jährlichen oder halbjährlichen Wechsel von einer Lehrkraft des Unterrichtsfaches Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre unterrichtet.
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Die Unterrichtsplanung und das Curriculum wird im Team (katholische und evangelische Lehrkraft) erstellt und dem/der Schuldekan*in vorgelegt. Basis bilden die Fachpläne für Evangelische und Katholische Religionslehre (s. Beispielcurricula)
Beantragung
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Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt.
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Antrag der jeweiligen Schule über die Büros der zuständigen Schuldekan*innen beider Konfessionen an den jeweiligen Evang. Oberkirchenrat (Karlsruhe bzw. Stuttgart) und das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg, bzw. das Bischöfliche Ordinariat Rottenburg
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die zuständigen Schuldekan*innen dokumentieren ihr Einvernehmen
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Genehmigung erfolgt durch den OKR und die zuständigen Ordinariate
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Fortsetzungsanträge bedürfen nur des Einvernehmens der zuständigen Schuldekan*innen